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Angaben gemäß § 5 TMG
Inhaber: Heinrich Happe
Firmenname: Gartenheld - Heinrich Happe
Schebenstraße 6
53332 Bornheim
Deutschland
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Telefon: 01732110626
E-Mail: info@gartenheldservice.com
Website: www.Gartenheldservice.com
Steuernummer: 222/5154/3693
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Einzelunternehmen (Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG)
Hinweis: Als Kleinunternehmer wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Verbraucherinformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen
Gartenheld
Inhaber: Heinrich Happe
Garten- und Landschaftsbau
Schebenstraße 6, 53332 Bornheim
Telefon: +49 173 2110626
E-Mail: info@gartenheldservice.com
Web: www.gartenheldservice.com
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Garten- und Landschaftsbauleistungen sowie damit verbundene Lieferungen zwischen Heinrich Happe, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Gartenheld, Schebenstraße 6, 53332 Bornheim (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Die ergänzenden Regelungen in § 17 gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Ortsbesichtigung, das Erstgespräch und die Erstellung eines einfachen Angebots auf dieser Grundlage sind für den Auftraggeber kostenfrei. Für ausführliche Planungsleistungen gilt § 3.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind für die Dauer von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum bindend. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer an das Angebot nicht mehr gebunden und behält sich eine Neukalkulation vor.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (E-Mail, Messenger-Nachricht, unterzeichnetes Angebot) und deren Zugang beim Auftragnehmer zustande.
(4) Leistungsumfang und Preisart ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot einschließlich seiner Anlagen. Bei Widersprüchen zwischen Angebot und diesen AGB gehen die Regelungen des Angebots vor.
§ 3 Kostenpflichtige Planungsleistungen
(1) Für umfangreichere Bauvorhaben, insbesondere Teichbau sowie Terrassen- und Pflasterbau, ist regelmäßig eine über ein einfaches Angebot hinausgehende Planung erforderlich.
(2) Die Planungsleistung umfasst je nach Vorhaben das Aufmaß vor Ort, die Ermittlung von Aufbauhöhen, Tiefenzonen und Gefälle, die Material- und Mengenermittlung, die Prüfung von Zufahrt und Baustellenlogistik sowie die Ausarbeitung eines detaillierten Leistungsverzeichnisses.
(3) Für diese Planungsleistung berechnet der Auftragnehmer eine Pauschale von 199,00 Euro. Der Betrag versteht sich als Endpreis (siehe § 4 Absatz 1).
(4) Die Planungspauschale wird ausschließlich dann geschuldet, wenn sie vor Beginn der Planung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung entsteht kein Vergütungsanspruch für die Planung.
(5) Wird der Auftragnehmer mit der Ausführung des geplanten Vorhabens beauftragt, wird die Planungspauschale vollständig von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Wird ausschließlich die Planung beauftragt und kommt es nicht zur Ausführung, verbleibt die Planungspauschale beim Auftragnehmer und wird nicht erstattet.
(6) Die Planungsunterlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Pauschale Eigentum des Auftragnehmers. Ihre Weitergabe an Dritte oder ihre Verwendung zur Ausführung durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
(7) Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 12 bleibt unberührt.
§ 4 Preise und Preisarten
(1) Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Endpreise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird derzeit nicht ausgewiesen. Sollte der Auftragnehmer zur Regelbesteuerung übergehen, gilt dies erst für nach dem Wechsel geschlossene Verträge; bestehende Vereinbarungen bleiben unberührt.
(2) Im Angebot wird ausdrücklich festgelegt, ob die Leistung als Pauschalpreis oder nach Einheitspreisen abgerechnet wird.
a) Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises ist der Preis für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang verbindlich. Eine Abrechnung nach Aufmaß findet nicht statt.
b) Bei Vereinbarung von Einheitspreisen erfolgt die Abrechnung auf Grundlage des tatsächlichen Aufmaßes nach Fertigstellung. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Aufmaßnahme anwesend zu sein; der Auftragnehmer teilt ihm den Termin rechtzeitig mit.
(3) Pauschalpreise sind auf die Gesamtabnahme aller Angebotspositionen kalkuliert. Wünscht der Auftraggeber nur eine Teilbeauftragung, ist der Auftragnehmer zu einer Neukalkulation berechtigt; ein Anspruch auf anteilige Reduzierung des Pauschalpreises besteht nicht.
(4) Anfahrtskosten, Entsorgungskosten, Gerätekosten und Materialkosten werden gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten sind.
§ 5 Zusatzleistungen und unvorhergesehene Erschwernisse
(1) Zusätzliche, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Der Auftragnehmer teilt vor Ausführung die voraussichtlichen Mehrkosten mit.
(2) Treten bei der Ausführung Erschwernisse auf, die zum Zeitpunkt der Kalkulation für den Auftragnehmer bei der gebotenen Sorgfalt nicht erkennbar waren, insbesondere im Boden verborgene Bauteile, Fundamente, Leitungen, Kampfmittel, Auffüllungen, kontaminiertes Erdreich oder abweichende Bodenklassen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
(3) Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber in diesem Fall die zu erwartenden Mehrkosten dar. Die Fortführung der Arbeiten erfolgt erst nach Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Bei Gefahr im Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen ohne vorherige Zustimmung durchzuführen.
(4) Die Abrechnung solcher Leistungen erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wird, nach tatsächlichem Aufwand zu einem Stundensatz von 65,00 Euro je Arbeitsstunde und Arbeitskraft zuzüglich nachgewiesener Material-, Geräte- und Entsorgungskosten.
(5) Lehnt der Auftraggeber die Fortführung ab, sind die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Die Rechte beider Parteien nach § 13 bleiben unberührt.
§ 6 Mitwirkungspflichten und Beistellungen des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu bearbeitenden Flächen zum vereinbarten Termin zugänglich und geräumt sind.
(2) Der Auftraggeber stellt, soweit für die Leistung erforderlich, kostenfrei zur Verfügung:
a) eine ausreichend abgesicherte Stromversorgung,
b) einen Wasseranschluss mit ausreichendem Druck,
c) eine geeignete Zufahrt sowie Stell- und Lagerflächen für Fahrzeuge, Maschinen, Material und Aushub.
(3) Erfordert die Leistung den Einsatz von Maschinen, insbesondere Minibagger, Hubsteiger oder Anhänger, teilt der Auftragnehmer die erforderliche Durchfahrtsbreite und Tragfähigkeit vorab mit. Der Auftraggeber bestätigt, dass diese Voraussetzungen vorliegen.
(4) Der Auftraggeber legt vor Beginn von Erd- und Grabarbeiten vollständige und aktuelle Pläne aller auf dem Grundstück verlaufenden Leitungen und Anlagen vor (Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation, Bewässerung, Erdwärme). Sind keine Pläne vorhanden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies ausdrücklich mitzuteilen; in diesem Fall gilt § 9 Absatz 4.
(5) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf besondere Gefahrenquellen sowie auf empfindliche Anlagen im Arbeitsbereich hinzuweisen (zum Beispiel Bewässerungsleitungen, Lichtanlagen, Drainagen, Dichtungsbahnen).
(6) Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach und kann die Leistung deshalb nicht oder nur teilweise erbracht werden, trägt er die daraus entstehenden Stillstands- und Anfahrtskosten nach § 5 Absatz 4. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 7 Genehmigungen, Baumfällung und Naturschutz
(1) Die Einholung sämtlicher erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse obliegt dem Auftraggeber, insbesondere nach der jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzung, nach Denkmalschutzrecht sowie nach Bauordnungsrecht.
(2) Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren auf erkennbare Genehmigungserfordernisse hin. Eine rechtsverbindliche Prüfung der Genehmigungslage schuldet er nicht.
(3) Bei Baumarbeiten sichert der Auftraggeber zu, dass er zur Beauftragung berechtigt ist, insbesondere dass der Baum auf seinem Grundstück steht oder er die Zustimmung des Eigentümers besitzt und keine Rechte Dritter, insbesondere aus Nachbarrecht, entgegenstehen.
(4) Der Auftragnehmer führt Arbeiten nicht aus, wenn diese erkennbar gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen die Verbotszeiträume und Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung insoweit zu verweigern, ohne dass dem Auftraggeber daraus Ansprüche erwachsen.
(5) Werden bei Beginn oder während der Arbeiten besetzte Nist-, Brut- oder Ruhestätten festgestellt, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Die daraus entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
§ 8 Ausführung, Termine und Witterung
(1) Angegebene Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Freien. Bei Witterungsverhältnissen, die eine fachgerechte Ausführung nicht zulassen oder die Arbeitssicherheit gefährden, insbesondere bei Frost, gefrorenem oder wassergesättigtem Boden, Dauerregen, Sturm oder Gewitter, verschieben sich die Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.
(3) Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Lieferengpässen oder unverschuldeter Erkrankung verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.
(4) Sagt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab, ohne dass ein von ihm nicht zu vertretender Grund vorliegt, kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale von 25 Prozent des für diesen Termin vorgesehenen Auftragswerts berechnen, höchstens jedoch 250,00 Euro. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Ausführung geeignete Subunternehmer einzusetzen.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und in Fällen der Übernahme einer Garantie oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Leitungen, Anlagen oder Einrichtungen, die entgegen § 6 Absatz 4 und 5 nicht, unvollständig oder unzutreffend angegeben wurden, sowie nicht für Bußgelder oder sonstige Nachteile aus fehlenden Genehmigungen nach § 7. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
(5) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis wird auf Wunsch vorgelegt.
§ 10 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Bauleistungen mit Materialeinsatz, insbesondere Teichbau, Pflaster- und Terrassenbau, Rollrasen- und Pflanzarbeiten, ist ab einem Angebotswert von 2.000,00 Euro mit Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Angebotswerts zu leisten. Die Anzahlung dient der Beschaffung des projektbezogenen Materials sowie der Bereitstellung der für die Ausführung erforderlichen Kapazitäten und Maschinen.
(3) Die Anzahlung ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn fällig. Bei kurzfristigerer Beauftragung ist sie unverzüglich nach Rechnungserhalt fällig.
(4) Die Anzahlung wird vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet. Der Auftragnehmer weist die projektbezogenen Materialkosten auf Verlangen des Auftraggebers nach.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Aufnahme der Arbeiten bis zum Eingang der Anzahlung zurückzustellen. Er teilt dies dem Auftraggeber vorher mit. Verschiebt sich der Ausführungstermin dadurch, trägt der Auftraggeber die daraus resultierenden Verzögerungen.
(6) Über die Anzahlung hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen nach dem Wert der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB).
(7) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(8) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche gelieferten Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum des Auftragnehmers (§ 449 BGB).
(2) Werden Materialien mit dem Grundstück verbunden, erfolgt dies bis zur vollständigen Zahlung nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB.
(3) Der Auftragnehmer wird das Eigentum an eingebauten Materialien nur geltend machen, soweit dies zur Sicherung seiner Forderung erforderlich und für den Auftraggeber zumutbar ist. Ein Ausbau erfolgt nur nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Heinrich Happe, Gartenheld, Garten- und Landschaftsbau, Schebenstraße 6, 53332 Bornheim, Telefon: +49 173 2110626, E-Mail: info@gartenheldservice.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Vorzeitiger Leistungsbeginn und Erlöschen des Widerrufsrechts
Soll die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür Ihr ausdrückliches Verlangen erforderlich. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen, also schriftlich oder in Textform. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Absatz 4 BGB). Der Auftragnehmer stellt hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Heinrich Happe, Gartenheld, Schebenstraße 6, 53332 Bornheim, info@gartenheldservice.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am () / erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 13 Kündigung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB).
(2) In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt.
(3) Es wird vermutet, dass dem Auftragnehmer 5 Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Betrages ausdrücklich vorbehalten.
(4) Bereits beschafftes, projektbezogenes und nicht anderweitig verwertbares Material ist vom Auftraggeber zu vergüten und geht in dessen Eigentum über.
§ 14 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Über die Abnahme wird auf Verlangen einer Partei ein Protokoll erstellt.
(2) Der Auftragnehmer fordert den Auftraggeber nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme auf und setzt hierfür eine angemessene Frist.
(3) Hinweis für Verbraucher: Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nach Ablauf der gesetzten Frist nicht abnimmt, ohne mindestens einen Mangel zu benennen. Der Auftragnehmer weist hierauf in der Aufforderung zur Abnahme gesondert hin.
(4) Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, ohne einen Mangel zu rügen, gilt dies als Abnahme, sofern der Auftragnehmer zur Abnahme aufgefordert hat.
(5) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 15 Mängelansprüche und Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme.
(2) Der Auftraggeber hat erkannte Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
(3) Vegetationsarbeiten und Naturprodukte. Rollrasen, Rasenneuanlagen, Saatgut, Pflanzen, Gehölze und Wasserpflanzen sind lebende Naturprodukte. Ihre Entwicklung hängt maßgeblich von Witterung, Bodenverhältnissen, Bewässerung, Düngung und laufender Pflege ab, die nach Abnahme dem Auftraggeber obliegen.
Der Auftragnehmer haftet für die fachgerechte Ausführung der Pflanz- und Verlegearbeiten sowie für die einwandfreie Qualität des gelieferten Materials zum Zeitpunkt der Übergabe.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nachweislich darauf beruhen, dass die übergebenen Pflegehinweise nicht eingehalten wurden, dass eine unzureichende oder übermäßige Bewässerung erfolgt ist oder dass Einflüsse außerhalb seines Verantwortungsbereichs eingewirkt haben, insbesondere extreme Witterung, Trockenheit, Frost, Wild-, Haustier- oder Schädlingsfraß, Krankheiten sowie Eingriffe Dritter.
Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Anwuchsgarantie wird nicht übernommen, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(4) Teichanlagen. Der Auftragnehmer haftet für die fachgerechte Ausführung von Aushub, Folien- oder Schaleneinbau, Randausbildung und Technikeinbau. Nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen die Entwicklung des biologischen Gleichgewichts, Algenbildung, Wasserverluste durch Verdunstung sowie Schäden durch Fischbesatz, Wildtiere oder Eingriffe Dritter.
(5) Pflegeleistungen. Bei laufenden Pflegeleistungen sind Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Leistungserbringung anzuzeigen, damit eine Nachbesserung noch möglich ist. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 16 Entsorgung
(1) Schnittgut, Aushub und sonstige bei der Leistung anfallende Abfälle werden nur dann durch den Auftragnehmer entsorgt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Entsorgungskosten werden nach tatsächlichem Anfall abgerechnet und gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten sind.
(3) Stellt sich heraus, dass Aushub oder sonstige Materialien belastet oder gesondert entsorgungspflichtig sind, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Die Mehrkosten trägt der Auftraggeber. § 5 Absatz 3 gilt entsprechend.
§ 17 Ergänzende Regelungen für Unternehmer
Gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend:
(1) Ein Widerrufsrecht nach § 12 besteht nicht.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei nicht am Bauwerk erbrachten Leistungen ein Jahr ab Abnahme. Die Haftung nach § 9 Absatz 1 bleibt unberührt.
(3) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen.
(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 18 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Datenschutzerklärung
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir ein besonderes Anliegen. Ich behandle Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
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Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten ich erhebe, wofür ich sie nutze und wie dies geschieht.
2. Verantwortlicher
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4. Ihre Rechte als betroffene Person
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Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO), sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Zudem haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Eine Übersicht der Aufsichtsbehörden finden Sie unter:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
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6. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
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